Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · Jafinity, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Jafinity (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung digitaler Dienstleistungen geschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere: Webdesign, Webentwicklung, App-Entwicklung, Logo & Branding, E-Commerce-Lösungen, SEO, KI-Integration sowie Workflow-Automatisierung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Projektspezifikation. Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs (sog. Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu angemessenen Mehrkosten führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, ohne dass dies der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern die Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer verbleibt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Fristen entsprechend zu verschieben. Mehraufwand durch fehlende oder fehlerhafte Zulieferungen wird als Zusatzleistung gesondert berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Projekten ab einem Nettowert von 500 € wird eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist mit Fertigstellung und Übergabe fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen übergibt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe die Abnahme zu erklären oder konkrete, schriftlich beschriebene Mängel mitzuteilen. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an den erstellten Werken, Konzepten, Entwürfen und Codes. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Übertragung dieser Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet. Quellcodes werden nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung herausgegeben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Projekte in seinem Portfolio zu verwenden sowie den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wird.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Eigenschaften besitzen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Mängel sind unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften Inhalten, Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf nicht vertragsgemäßer Nutzung beruhen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Nettowert des jeweiligen Projekts begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden durch Dritte ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Betriebsgeheimnisse und nicht öffentlich bekannten Daten der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für den Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 3 Jahren.
§ 11 Kündigung
Beide Parteien können einen laufenden Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, schwerwiegenden Verletzungen der Mitwirkungspflichten oder Insolvenz einer Partei.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus eine Ausfallpauschale von 20% des noch ausstehenden Auftragsvolumens geltend machen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter jafinity.de/datenschutz abrufbar ist. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses selbst.